Sparen ist die eine Hälfte – Auszahlen die andere
Die meisten Menschen entscheiden sich für ein Altersvorsorgeprodukt anhand der Frage: Was kommt dabei raus? Verständlich. Aber genauso wichtig ist die Frage, wie das Geld später zu dir zurückfließt. Denn davon hängt ab, ob du im Ruhestand flexibel bist oder ob dich Regeln überraschen, mit denen du nicht gerechnet hast.
Beim Altersvorsorgedepot hat der Gesetzgeber die Auszahlungsphase klar geregelt. Die gute Nachricht: Die Regeln sind deutlich flexibler als bei der alten Riester-Rente. Die weniger gute: Ein Sparbuch, an das du jederzeit rankommst, ist es trotzdem nicht.
Wann du frühestens und spätestens rankommst
Zwei Eckdaten musst du dir merken:
- Frühestens mit 65: Vorher fließt kein gefördertes Geld – mit einer wichtigen Ausnahme (gleich mehr dazu).
- Spätestens mit 70: Bis dahin muss die Auszahlungsphase beginnen. Du kannst den Start also nicht unbegrenzt hinausschieben.
Dazwischen liegen fünf Jahre, in denen du selbst bestimmst, wann es losgeht. Das ist mehr Spielraum, als es zunächst klingt.
Früher als 65 – wenn du schon Rente beziehst
Das Mindestalter 65 ist nicht in Stein gemeißelt. Wer vor 65 bereits eine gesetzliche Altersrente oder eine Beamtenpension bezieht – etwa nach langer Versicherungszeit mit 63 –, darf auch die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot entsprechend früher starten. Maßgeblich ist dann nicht das Alter 65, sondern dein tatsächlicher Rentenbeginn.
Vorzeitiger Zugriff ist förderschädlich – bis auf eine Ausnahme
Greifst du vor dem zulässigen Rentenbeginn auf das Depot zu, ist das „förderschädlich": Alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile, die du über die Jahre erhalten hast, musst du zurückzahlen. Das macht einen vorzeitigen Zugriff in fast allen Fällen unwirtschaftlich.
Es gibt genau eine Ausnahme: Nutzt du das Kapital für selbst genutztes Wohneigentum – analog zur früheren Wohn-Riester-Regelung –, bleibt die Förderung erhalten.
Die drei Auszahlungswege
Du hast im Kern drei Möglichkeiten, die du auch kombinieren kannst.
1. Der Auszahlplan
Dein Vermögen bleibt im Depot und wird in regelmäßigen Raten an dich ausgezahlt. Die zentrale Vorschrift: Der Auszahlplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen.
Das heißt konkret: Wer mit 65 startet, hat einen Plan über mindestens 20 Jahre. Wer mit 70 startet, über mindestens 15 Jahre. Du darfst dein Geld also nicht in fünf Jahren aufbrauchen – der Gesetzgeber will verhindern, dass die geförderte Altersvorsorge zum Kurzzeit-Konsum wird.
Vorteil: Das Restvermögen bleibt dein Eigentum. Stirbst du vor Ablauf, geht es an die Erben.
Nachteil: Der Plan endet irgendwann. Wenn du 90 wirst, ist das Depot ab 85 leer – es sei denn, du sorgst anders vor.
2. Die lebenslange Rente
Du wandelst dein Vermögen in eine lebenslange Rente um. Ein Versicherer zahlt dir dann bis zum Lebensende einen monatlichen Betrag – egal, wie alt du wirst.
Vorteil: Absicherung gegen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko. Dir geht das Geld nicht aus, auch nicht mit 95.
Nachteil: Das Kapital ist in der Regel weg. Stirbst du früh, profitiert die Versichertengemeinschaft – nicht deine Erben (Hinterbliebenenschutz muss man separat vereinbaren und er kostet Rente).
3. Zeitrenten
Neben der lebenslangen Rente sind auch Zeitrenten möglich – also Rentenzahlungen über einen fest vereinbarten Zeitraum. Das ist eine Zwischenform: kalkulierbar wie ein Auszahlplan, aber in Rentenform organisiert.
Der direkte Vergleich
| Auszahlplan | Lebenslange Rente | Zeitrente | |
|---|---|---|---|
| Dauer | mindestens bis 85 | bis Lebensende | fester Zeitraum |
| Vermögen bleibt deins | ja | nein (in der Regel) | abhängig von Gestaltung |
| Schutz gegen Langlebigkeit | nein | ja | nein |
| Vererbbarkeit Restkapital | ja | eingeschränkt | abhängig von Gestaltung |
| Höhe der Raten | vom Depotwert abhängig | vertraglich zugesagt | vertraglich zugesagt |
Sparrate, Alter und Kinder eingeben — der Rechner zeigt dir Zulagen, Förderquote und den möglichen Depotwert mit 67. Kostenlos, ohne Anmeldung, die Eingaben verlassen deinen Browser nicht.
Zum FörderrechnerDie 30-%-Regel: Was sie praktisch bedeutet
Du darfst zu Beginn der Auszahlungsphase maximal 30 % deines angesparten Vermögens auf einen Schlag entnehmen. Der Rest muss in einen Auszahlplan oder eine Rente fließen.
Ein Beispiel: Du hast 200.000 € angespart. Dann kannst du bis zu 60.000 € als Einmalbetrag erhalten. Die verbleibenden 140.000 € werden verrentet oder über einen Auszahlplan verteilt.
Wofür ist das gedacht? Typische Anlässe zum Rentenbeginn:
- die Küche oder das Bad, das seit zehn Jahren wartet
- ein barrierefreier Umbau
- die Restschuld der Immobilie
- ein Auto, das noch einmal fünfzehn Jahre halten soll
- eine größere Reise
Genau diese Ausgaben ballen sich oft rund um den Ruhestandsbeginn. Ohne die 30-%-Regel müsstest du dafür separat sparen.
Kleinbetragsregelung: bei kleinem Guthaben alles auf einmal
Über die 30 % hinaus gibt es einen zweiten Weg zur Komplett-Auszahlung – aber nur für kleine Guthaben. Läge deine rechnerische Monatsrate unter 1,5 % der Bezugsgröße in der Sozialversicherung (2026 sind das rund 59 € im Monat), darf das gesamte Depotvermögen auf einen Schlag ausgezahlt werden. Als Faustregel greift das bis zu einem Depotwert von etwa 20.000 €.
Der Hintergrund ist rein praktisch: Eine Mini-Rente von wenigen Euro im Monat lebenslang zu verwalten, lohnt weder für dich noch für den Anbieter. Steuerlich gelten dieselben Regeln wie bei jeder anderen Auszahlung.
Warum vor der Auszahlung automatisch umgeschichtet wird
Beim Altersvorsorgedepot ist vorgeschrieben: Vor Beginn der Auszahlungsphase wird dein Vermögen automatisch in ein sicheres Produkt umgeschichtet.
Das klingt nach Bevormundung, ist aber eine der sinnvollsten Regeln im ganzen Gesetz. Der Grund:
Stell dir vor, du hast 35 Jahre lang in Aktien-ETFs gespart und stehst mit 64 kurz vor dem Ruhestand. Dein Depot steht bei 250.000 €. Dann kommt ein Crash wie 2008 – minus 40 %. Aus 250.000 € werden 150.000 €. Du hast keine Zeit mehr, das auszusitzen, weil du das Geld jetzt brauchst.
Genau dieses Risiko heißt in der Fachsprache Sequence-of-Returns-Risiko: Es ist nicht die Durchschnittsrendite, die dich rettet oder ruiniert, sondern das Timing. Ein Einbruch am Anfang der Sparphase ist harmlos – du kaufst dann sogar billig nach. Ein Einbruch kurz vor der Auszahlung ist eine Katastrophe.
Die automatische Umschichtung nimmt dir diese Entscheidung ab. Sie kostet dich Rendite – ein sicheres Produkt wirft weniger ab als ein Aktien-ETF. Aber sie schützt dich vor dem einen Fehler, der eine gesamte Sparbiografie entwerten kann.
Offen ist bisher: Wie genau die Umschichtung technisch abläuft, über welchen Zeitraum sie sich erstreckt und wie „sicheres Produkt" von den Anbietern konkret ausgestaltet wird, ist noch nicht in allen Details geklärt. Das wird sich mit den ersten Produkten ab dem 01.01.2027 zeigen.
Was du heute schon planen kannst
Auch wenn die Produkte erst 2027 starten – ein paar Weichen stellst du besser früh:
- Zieldatum grob festlegen. Willst du eher mit 65 oder eher mit 70 starten? Das beeinflusst deine Sparrate und deine Anlagestrategie.
- Andere Einkünfte im Blick behalten. Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen – sie alle bestimmen deinen Steuersatz im Ruhestand mit.
- Sich nicht zu früh festlegen. Die Entscheidung zwischen Auszahlplan und Rente triffst du erst am Ende der Sparphase. Du musst sie heute nicht vorwegnehmen.
Ob sich das Produkt für deine Lebenssituation überhaupt lohnt, klärt Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Auszahlung startet frühestens mit 65 und spätestens mit 70 – dazwischen entscheidest du. Wer schon vorher eine gesetzliche Rente oder Pension bezieht, darf früher starten.
- Ein Auszahlplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen; alternativ gibt es die lebenslange Rente oder eine Zeitrente.
- Du kannst maximal 30 % des Vermögens als Einmalbetrag entnehmen. Der Rest fließt in Raten oder Rente – und die Einmalentnahme wird ebenfalls besteuert. Bei sehr kleinem Guthaben (Kleinbetragsregelung) ist die volle Auszahlung möglich.
- Ein vorzeitiger Zugriff ist förderschädlich – Zulagen und Steuervorteile müssen zurück. Einzige Ausnahme: selbst genutztes Wohneigentum.
- Vor der Auszahlungsphase wird automatisch ins sichere Produkt umgeschichtet, damit ein Crash kurz vor Rentenbeginn nicht deine Altersvorsorge halbiert.
- Wie Anbieter die Umschichtung und die Rentenfaktoren konkret ausgestalten, ist noch offen. Für die Steuerfolgen deiner persönlichen Auszahlungsplanung ist ein Steuerberater zuständig – wir informieren, beraten aber nicht individuell in Steuerfragen.
Quelle
BMF: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge