Zwei Wege, wie der Staat dein Altersvorsorgedepot fördert
Beim Altersvorsorgedepot gibt es nicht nur eine Förderung, sondern zwei — und beide greifen bei denselben Beiträgen.
Der erste Weg sind die Zulagen. Du zahlst ein, der Staat überweist Geld direkt in deinen Vertrag. Bis zu 540 € Grundzulage, dazu 300 € je Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.
Der zweite Weg ist der Sonderausgabenabzug. Deine eigenen Beiträge kannst du in der Steuererklärung geltend machen. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen — und damit die Steuer, die du zahlst.
Wichtig zu verstehen: Du bekommst nicht beides in voller Höhe. Das Finanzamt rechnet für dich nach, welcher Weg für dich günstiger ist. Wie das genau läuft, erklären wir gleich Schritt für Schritt.
Wie der Sonderausgabenabzug mechanisch funktioniert
Sonderausgaben sind Ausgaben, die dein zu versteuerndes Einkommen senken. Sie sind kein direkter Zuschuss und keine direkte Steuererstattung — sie verkleinern die Summe, auf die überhaupt Steuer berechnet wird.
Ein vereinfachtes Bild:
- Du hast ein zu versteuerndes Einkommen.
- Deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot werden davon abgezogen — bis zum gesetzlichen Höchstbetrag.
- Die Steuer wird auf den kleineren Betrag berechnet.
Wie stark sich das auswirkt, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab — also von dem Steuersatz, der auf deinen zuletzt verdienten Euro angewendet wird. Je höher dein Grenzsteuersatz, desto mehr bringt dir jeder abgesetzte Euro. Wer wenig verdient und ohnehin kaum Einkommensteuer zahlt, hat vom Abzug entsprechend wenig.
Der Höchstbetrag: bis zu 2.340 € im Jahr
Der Sonderausgabenabzug ist gedeckelt. Für das Altersvorsorgedepot gilt ein Höchstbetrag von bis zu 2.340 € pro Jahr — das ist der Wert für Personen ohne mittelbar berechtigte Person und ohne Kinder.
Was du darüber hinaus einzahlst, wirkt steuerlich nicht mehr. Einzahlen darfst du zwar bis zu 6.840 € im Jahr, aber der Sonderausgabenabzug endet bei 2.340 €.
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Zum FörderrechnerDie Günstigerprüfung: das Finanzamt rechnet automatisch
Der Punkt, der die meisten Menschen verwirrt: Zulage und voller Steuervorteil gibt es nicht nebeneinander. Stattdessen macht das Finanzamt eine Günstigerprüfung.
So läuft sie ab:
- Du trägst deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung ein.
- Das Finanzamt berechnet, wie hoch deine Steuerersparnis wäre, wenn die Beiträge als Sonderausgaben abgezogen werden.
- Es vergleicht diese Ersparnis mit den Zulagen, die dir zustehen.
- Ist die Steuerersparnis größer als die Zulagen, bekommst du die Differenz zusätzlich über die Steuererklärung erstattet. Die Zulagen bleiben trotzdem im Vertrag.
- Ist die Steuerersparnis kleiner oder gleich den Zulagen, bleibt es bei den Zulagen. Du verlierst nichts.
| Situation | Ergebnis |
|---|---|
| Steuervorteil größer als Zulagen | Zulagen bleiben im Vertrag + Differenz kommt über die Steuererklärung zurück |
| Steuervorteil kleiner oder gleich Zulagen | Es bleibt bei den Zulagen, kein zusätzlicher Steuervorteil |
| Keine Steuererklärung abgegeben | Zulagen bekommst du trotzdem — eine mögliche zusätzliche Erstattung aber nicht |
Wer profitiert typischerweise vom Sonderausgabenabzug?
Ohne dir zu sagen, was du tun sollst — hier die Muster, die sich aus der Mechanik ergeben:
Der Steuervorteil überwiegt tendenziell, wenn …
- dein Grenzsteuersatz hoch ist, weil du ein höheres Einkommen hast,
- du keine oder nur wenige Kinderzulagen bekommst,
- du ohnehin die höheren Beiträge in Richtung Höchstbetrag einzahlst.
Die Zulagen überwiegen tendenziell, wenn …
- du mehrere Kinder hast (300 € pro Kind und Jahr sind viel Geld),
- dein Einkommen und damit dein Steuersatz eher niedrig ist,
- du eher kleine Beträge einzahlst.
Für Familien haben wir das im Detail aufgeschrieben: Altersvorsorgedepot für Familien. Und wie die Zulagen im Einzelnen zustande kommen, steht in Zulagen: so kommst du auf 540 €.
Was in der Ansparphase steuerfrei ist — und was später fällig wird
Der Sonderausgabenabzug ist kein Geschenk, sondern eine Verschiebung. Solange du sparst, bleiben deine Beiträge und die Erträge im Depot steuerfrei. Es gibt keine jährliche Abgeltungsteuer auf Kursgewinne oder Ausschüttungen innerhalb des Vertrags.
Dafür wird die Auszahlung später nachgelagert besteuert: Die Rente aus dem Altersvorsorgedepot zählt im Ruhestand zu deinem steuerpflichtigen Einkommen. Die Idee dahinter: In der Rente ist der persönliche Steuersatz bei vielen Menschen niedriger als im Berufsleben. Ob das bei dir so ist, kann heute niemand seriös vorhersagen.
Details dazu findest du unter Nachgelagerte Besteuerung.
Was du praktisch tun musst
- Zulagen: Du brauchst einen Zulagenantrag bei deinem Anbieter. Viele Anbieter bieten einen Dauerzulagenantrag an, dann läuft das automatisch.
- Sonderausgaben: Die Beiträge gehören in die Anlage zur Steuererklärung. Der Anbieter meldet die Daten in der Regel elektronisch an die Finanzverwaltung — du musst sie trotzdem angeben, damit die Günstigerprüfung überhaupt stattfindet.
- Nachweise: Die jährliche Bescheinigung deines Anbieters aufheben.
Was noch offen ist
Das Altersvorsorge-Reformgesetz wurde am 27.03.2026 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat am 08.05.2026 zugestimmt. Die Produkte starten zum 01.01.2027. Offen sind derzeit noch:
- die konkrete Ausgestaltung der Meldeverfahren zwischen Anbietern und Finanzverwaltung,
- die Formularpraxis der Steuererklärung ab dem Veranlagungsjahr 2027,
- welche Anbieter mit welchen Produkten an den Start gehen.
Sobald es dazu belastbare Informationen gibt, aktualisieren wir diesen Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Sonderausgabenabzug für das Altersvorsorgedepot ist auf bis zu 2.340 € pro Jahr gedeckelt (ohne mittelbar berechtigte Person und ohne Kinder).
- Sonderausgaben mindern dein zu versteuerndes Einkommen — sie sind keine direkte Erstattung. Wie viel dir das bringt, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab.
- Das Finanzamt macht automatisch die Günstigerprüfung: Ist der Steuervorteil größer als die Zulagen, bekommst du die Differenz zurück. Ist er kleiner, bleibt es bei den Zulagen. Verlieren kannst du dabei nichts.
- Tendenziell profitieren Menschen mit höherem Grenzsteuersatz stärker vom Steuervorteil, Familien mit mehreren Kindern eher von den Zulagen.
- Individuelle Erstattungsbeträge kann und darf nur ein Steuerberater berechnen — wir erklären hier die Regeln, nicht deinen persönlichen Fall.
Quelle
BMF: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge