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Frühstartrente beschlossen: Förderung startet mit Jahrgang 2020

Der Bundestag hat die Frühstartrente am 16. Oktober 2026 beschlossen. Gefördert wird ab Jahrgang 2020 – ältere Kinder gehen leer aus. Was das für Familien bedeutet.

Was am 16. Oktober 2026 entschieden wurde

Der Bundestag hat die Frühstartrente beschlossen – und dabei festgelegt, wer sie bekommt: Die staatliche Zuwendung von 10 Euro im Monat startet mit dem Geburtsjahrgang 2020, also mit den Kindern, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden. Für ältere Kinder unter 18 Jahren kann zwar ein Vertrag abgeschlossen werden, staatliches Geld fließt dort aber nicht.

Wichtig für den Jahrgang 2020: Das Gesetz tritt offiziell am 1. Januar 2027 in Kraft. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt geworden sind, wird die Förderung jedoch rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 angerechnet. Für diese Familien geht damit ein ganzes Förderjahr nicht verloren.

Das ist der Punkt, an dem sich für Familien konkret etwas entscheidet. Wer zwei Kinder hat, eines 2020 geboren, eines 2017, erlebt zwei unterschiedliche Welten: Für das jüngere Kind zahlt der Staat ab dem sechsten Geburtstag monatlich ein, für das ältere nicht. Diese Jahrgangsgrenze stand im ursprünglichen Regierungsentwurf noch nicht in dieser Klarheit und ist das Ergebnis der Beratungen im Finanzausschuss.

Der Gang durch das Parlament

Der Regierungsentwurf (BT-Drucksache 21/7864) kam am 25. September 2026 in die erste Lesung. Am 5. Oktober 2026 hörte der Finanzausschuss Sachverständige an, am 14. Oktober 2026 legte er seine Beschlussempfehlung vor (BT-Drucksache 21/8606), begleitet vom Bericht des Haushaltsausschusses (BT-Drucksache 21/8619). Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 25. September 2026 bereits Stellung genommen; die Gegenäußerung der Bundesregierung findet sich in BT-Drucksache 21/8296.

Am 16. Oktober 2026 stimmte der Bundestag zu. Union und SPD votierten dafür, Grüne und Linke dagegen, die AfD enthielt sich. Beschlossen wurde die vom Finanzausschuss geänderte Fassung – nicht der ursprüngliche Entwurfstext.

Wann der Bundesrat sich damit befasst, ist offen. Für 2026 sind nach dem Terminplan des Bundesrates noch Plenarsitzungen am 20. November und am 18. Dezember vorgesehen. Auf welchen dieser Termine die Frühstartrente gesetzt wird, ist bislang nicht festgelegt. Sicher ist nur: Ohne diesen Schritt gibt es kein Gesetz.

Wie die Frühstartrente funktionieren soll

Die Eckpunkte in der beschlossenen Fassung:

Staatliche Zuwendung

10 Euro pro Monat und Kind, also 120 Euro im Jahr. Gezahlt wird ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit. Start ist der Jahrgang 2020; für diesen Jahrgang wird die Zuwendung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 angerechnet, obwohl das Gesetz erst zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Ab 2027 kommt jedes Jahr der neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu.

Private Zuzahlungen

Eltern, Großeltern oder das Kind selbst können zusätzlich einzahlen – bis zur Einzahlungsgrenze des Altersvorsorgedepots von 6.840 Euro im Jahr. Diese Grenze kennst du aus dem Mindesteigenbeitrag und der 6.840-Euro-Grenze der regulären Förderung.

Zugriff erst spät

Ausgezahlt wird frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Das ist eine lange Bindung: Ein 2020 geborenes Kind kommt frühestens 2085 an das Geld. Wer eine Rücklage für Führerschein, Studium oder erste Wohnung aufbauen will, ist mit der Frühstartrente falsch beraten – dafür ist sie nicht gedacht.

Kollektive Auffanglösung

Für Kinder, deren Eltern keinen individuellen Vertrag abschließen, ist ein Sondervermögen vorgesehen, in das die Zuwendung fließt. Die Anlagepolitik dieses Sondervermögens hat der Finanzausschuss noch präzisiert. Damit soll verhindert werden, dass Kinder aus Familien ohne Vorsorgeaffinität komplett durchfallen.

Die Jahrgangsgrenze ehrlich betrachtet

Die Entscheidung für den Jahrgang 2020 ist eine Haushaltsentscheidung. Jeder zusätzlich einbezogene Jahrgang kostet rund 120 Euro pro Kind und Jahr, multipliziert mit etwa 700.000 Geburten. Das summiert sich schnell.

Für betroffene Familien bleibt es trotzdem eine harte Kante. Wer 2018 oder 2019 ein Kind bekommen hat, sieht beim Nachbarkind monatlich Geld fließen und beim eigenen nicht. Eine Übergangs- oder Nachholregelung für ältere Jahrgänge enthält die beschlossene Fassung nicht.

Was du daraus mitnehmen kannst: Die 120 Euro im Jahr sind ein Anschub, kein Vorsorgekonzept. Über zwölf Jahre summiert sich die reine Zuwendung auf 1.440 Euro zuzüglich der Erträge – das ist nett, aber es entscheidet keine Altersvorsorge. Wenn dein Kind aus dem geförderten Jahrgang herausfällt, ist der Verlust überschaubar. Die eigentliche Arbeit leisten ohnehin die privaten Zuzahlungen und die lange Laufzeit.

Was Verbände kritisieren

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat den Beschluss begrüßt. Zurückhaltender äußerte sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute: Er spricht von einem Schritt in die richtige Richtung, kritisiert aber unter anderem, dass auf umfassende Beratungs- und Dokumentationspflichten verzichtet wurde.

Das ist für dich als Elternteil durchaus relevant. Ein Depot, das über Jahrzehnte läuft und in dem Kapitalmarktrisiken stecken, ist kein Selbstläufer. Wenn der Gesetzgeber keine Beratungspflicht vorschreibt, heißt das nicht, dass Beratung unnötig wäre – es heißt nur, dass niemand sie dir aufdrängt. Die Frage nach Kosten, Anlagestruktur und Umschichtung zum Laufzeitende musst du selbst stellen.

Was jetzt sinnvollerweise zu tun ist

Abwarten, aber informiert. Solange der Bundesrat nicht zugestimmt hat, gibt es nichts zu unterschreiben. Verträge, die heute als "Frühstartrente" beworben werden, beziehen sich auf ein Gesetz, das noch nicht in Kraft ist.

Geburtsjahrgang prüfen. Ist dein Kind 2020 oder später geboren, fällt es in die Förderung – beim Jahrgang 2020 rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Bei älteren Kindern lohnt sich der Blick auf andere Wege – etwa ein normales Depot auf den Namen des Kindes oder die Nutzung der Zulagen im eigenen Altersvorsorgedepot.

Kosten im Blick behalten. Was bei einem Vertrag mit 120 Euro Jahreszuwendung an Gebühren abgeht, entscheidet darüber, ob die Förderung beim Kind ankommt oder beim Anbieter bleibt. Die Diskussion um Kostenobergrenzen kennst du aus dem Artikel zum Standarddepot und dem Kostendeckel von 1,0 Prozent.

Quelle

Bundestag: Frühstartrentengesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen

Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald der Bundesrat entschieden hat und der Verkündungstext vorliegt. Bis dahin gilt: beschlossen ist nicht verkündet, und verkündet ist nicht in Kraft.

Rechtsstand: 13.07.2026. Dieser Beitrag informiert über die gesetzliche Neuregelung und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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