Drei Zahlen, die du kennen solltest
Beim Altersvorsorgedepot gibt es keine einzelne „richtige" Sparrate. Aber es gibt drei Schwellen, an denen sich die Förderung verändert. Wenn du die kennst, verstehst du das ganze System.
- 120 € pro Jahr — darunter bekommst du gar keine Zulage.
- 1.800 € pro Jahr — darüber gibt es keine zusätzliche Zulage mehr.
- 6.840 € pro Jahr — hier ist die absolute Einzahlungsgrenze.
Klingt willkürlich? Ist es nicht. Schauen wir uns die drei einzeln an.
Schwelle 1: 120 € — der Mindesteigenbeitrag
Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 € im Jahr. Das sind 10 € pro Monat.
Diese Regel ist hart: Wer weniger einzahlt, bekommt keine Zulage — nicht anteilig, nicht reduziert, gar keine. Auch die Kinderzulage nicht, auch den Berufseinsteigerbonus nicht.
Der Gedanke dahinter: Der Staat will fördern, wer selbst etwas tut. Ein Vertrag, in den nichts fließt, soll keine Zulage kassieren.
Schwelle 2: 1.800 € — hier endet die Zulagenwirkung
Die Grundzulage ist zweistufig aufgebaut. Der Staat legt nicht auf jeden Euro gleich viel drauf:
| Deine Einzahlung | Zulage je Euro | Zulage in dieser Stufe |
|---|---|---|
| die ersten 360 € | 50 Cent | bis zu 180 € |
| die nächsten 1.440 € (bis 1.800 €) | 25 Cent | bis zu 360 € |
| Summe bis 1.800 € | bis zu 540 € | |
| alles über 1.800 € | 0 Cent | 0 € |
Bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr — also 150 € im Monat — hast du die maximale Grundzulage von 540 € ausgeschöpft. Jeder weitere Euro bringt dir keinen Cent zusätzliche Grundzulage.
Die Details der Berechnung stehen in Zulagen: so kommst du auf 540 €.
Sparrate, Alter und Kinder eingeben — der Rechner zeigt dir Zulagen, Förderquote und den möglichen Depotwert mit 67. Kostenlos, ohne Anmeldung, die Eingaben verlassen deinen Browser nicht.
Zum FörderrechnerKinderzulage und Berufseinsteigerbonus obendrauf
Zwei Förderungen kommen zusätzlich, unabhängig von der 540-€-Grenze:
- Kinderzulage: 1 € je eingezahltem Euro, maximal 300 € pro Kind und Jahr. Sie hängt an deiner Einzahlung — wer wenig einzahlt, bekommt auch die Kinderzulage nicht voll. Mehr dazu: Kinderzulage: 300 € pro Kind.
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €, wenn du den Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließt. Siehe Berufseinsteigerbonus: 200 € einmalig.
Schwelle 3: 6.840 € — mehr geht nicht
Die absolute Obergrenze für Einzahlungen liegt bei 6.840 € pro Jahr — 570 € im Monat. Mehr nimmt der geförderte Vertrag nicht an.
Alles, was du darüber hinaus sparen willst, muss in ein anderes Produkt — zum Beispiel ein normales, ungefördertes Wertpapierdepot.
Alle Schwellen auf einen Blick
| Schwelle | Pro Monat | Was sie bedeutet |
|---|---|---|
| unter 120 €/Jahr | unter 10 € | Keine Zulage. Weder Grund-, noch Kinderzulage, noch Berufseinsteigerbonus. |
| 120 €/Jahr | 10 € | Mindesteigenbeitrag. Ab hier läuft die Förderung überhaupt erst an. |
| 360 €/Jahr | 30 € | Ende der ersten Zulagenstufe (50 Cent je Euro). Danach nur noch 25 Cent je Euro. |
| 1.800 €/Jahr | 150 € | Grundzulage voll ausgeschöpft (540 €). Darüber keine zusätzliche Zulage mehr. |
| 2.340 €/Jahr | 195 € | Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug (ohne mittelbar berechtigte Person / Kinder). |
| 6.840 €/Jahr | 570 € | Absolute Einzahlungsgrenze. Mehr nimmt der Vertrag nicht an. |
Lohnt es sich, mehr als 1.800 € einzuzahlen?
Die ehrliche Antwort: Kommt darauf an — und wir dürfen dir das nicht abnehmen. Aber wir können dir die Kriterien nennen.
Was oberhalb von 1.800 € nicht mehr passiert:
- Keine zusätzliche Grundzulage. Die 540 € sind bereits ausgeschöpft.
- Keine zusätzliche Kinderzulage über die jeweiligen 300 € pro Kind hinaus.
Was oberhalb von 1.800 € weiterhin wirken kann:
-
Sonderausgabenabzug bis 2.340 €. Zwischen 1.800 € und 2.340 € bringen deine Beiträge zwar keine zusätzliche Zulage, können aber weiterhin dein zu versteuerndes Einkommen mindern. Ob und wie stark sich das bei dir auswirkt, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab. Details: Sonderausgabenabzug: bis zu 2.340 €.
-
Steuerstundung in der Ansparphase. Erträge im Vertrag bleiben während der Ansparphase steuerfrei. Es fällt keine laufende Abgeltungsteuer auf Kursgewinne und Ausschüttungen an. Versteuert wird erst bei der Auszahlung — nachgelagert. Über lange Zeiträume kann dieser Effekt Wirkung entfalten.
-
Der Kostendeckel. Beim Standarddepot sind die Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1,0 % pro Jahr gedeckelt. Diese Obergrenze gilt für dein gesamtes Guthaben — also auch für den Teil oberhalb von 1.800 €.
Was dagegen sprechen kann:
- Das Geld ist gebunden. Auszahlung frühestens mit 65, spätestens mit 70. Vorher kommst du nicht ohne Weiteres heran.
- Ein ungefördertes Depot ist flexibler und hat eigene steuerliche Regeln. Der Vergleich lohnt: Altersvorsorgedepot vs. ETF-Sparplan.
- Erst wenn Notgroschen, Schulden und laufende Ausgaben geklärt sind, ist gebundenes Langfristgeld überhaupt sinnvoll.
Was noch offen ist
Die gesetzlichen Schwellen stehen fest — sie kommen aus dem Altersvorsorge-Reformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026, Produktstart 01.01.2027). Offen ist dagegen:
- ob und wie Anbieter Sonderzahlungen oder flexible Raten zulassen,
- wie Anbieter mit Beitragspausen umgehen, wenn dadurch die 120-€-Schwelle gerissen wird,
- welche Verwaltungspraxis sich bei der Zulagenstelle einspielt.
Wir aktualisieren, sobald das klar ist.
Das Wichtigste in Kürze
- 120 € pro Jahr (10 €/Monat) sind der Mindesteigenbeitrag. Darunter gibt es keine Zulage — auch keine anteilige.
- Bei 1.800 € pro Jahr (150 €/Monat) ist die maximale Grundzulage von 540 € erreicht. Mehr Einzahlung bringt keine zusätzliche Zulage.
- 6.840 € pro Jahr (570 €/Monat) sind die absolute Einzahlungsgrenze des geförderten Vertrags.
- Oberhalb von 1.800 € kann weiterhin der Sonderausgabenabzug (bis 2.340 €), die Steuerfreiheit in der Ansparphase und der 1-%-Kostendeckel wirken — Zulagen gibt es aber keine mehr.
- Ob sich das für dich rechnet, hängt von Steuersatz, Zeithorizont und Liquidität ab. Für die Steuerfrage gehört ein Steuerberater dazu.
Quelle
BMF: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge