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Frühstartrente und Altersvorsorgedepot: was der Referentenentwurf vorsieht

Das BMF hat einen Referentenentwurf zur Frühstartrente vorgelegt: 10 Euro monatlich für Kinder, Überführung ins Altersvorsorgedepot mit 18. Was belegt ist – und was nicht.

Der Stand in zwei Sätzen

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente vorgelegt: 10 Euro monatlich vom Staat für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, angelegt in einem individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot. Beschlossen ist davon nichts – der Entwurf steckt in der Ressortabstimmung und der Verbändebeteiligung, es gibt keinen Kabinettsbeschluss, keinen Regierungsentwurf und kein geltendes Recht.

Wir schreiben trotzdem darüber, weil der Entwurf eine direkte Verbindung zu dem Produkt herstellt, um das es auf dieser Seite geht: Das bis zur Volljährigkeit angesparte Geld soll laut Entwurf ab dem 18. Lebensjahr in ein Altersvorsorgedepot nach dem Altersvorsorge-Reformgesetz überführt werden.

Was der Entwurf vorsieht

Das BMF beschreibt die Frühstartrente so: Für jedes Kind, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, zahlt der Staat vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot ein. Das Geld gehört dem Kind, es ist bis zum Rentenbeginn gebunden, und es soll am Kapitalmarkt angelegt werden.

Rechnerisch sind das über zwölf Jahre 1.440 Euro an staatlichen Einzahlungen. Was daraus bis zum Rentenalter wird, hängt an der Wertentwicklung der gewählten Anlage und an den Kosten – dazu macht der Entwurf keine Zusage, und wir tun es auch nicht.

Zum Datum gibt es eine kleine Unschärfe, die wir offenlegen: Die Seite des BMF trägt im Pfad das Datum 21. Juli 2026, die BMF-FAQ nennt den 22. Juli 2026 als Tag der Vorlage. Vermutlich stehen dahinter Entwurfsdatum und Veröffentlichungsdatum, amtlich geklärt ist es nicht.

Wer im ersten Jahr tatsächlich Geld bekommt – und wer nicht

Das ist der Punkt, an dem die meisten Kurzmeldungen ungenau werden. Nach den BMF-FAQ soll die Auszahlung rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgen, zunächst aber nur für den Geburtsjahrgang 2020 – also für die Kinder, die zum Programmstart sechs Jahre alt sind. In den Folgejahren kommt jeweils der Jahrgang derjenigen hinzu, die dann sechs werden.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Ältere Kinder und Jugendliche unter 18 gehen bei der staatlichen Einzahlung leer aus. Sie können nach dem Entwurf zwar einen Standarddepot-Vertrag eröffnen, bekommen darauf aber keine 10 Euro monatlich. Wer also gerade ein Kind der Jahrgänge 2009 bis 2019 hat, sollte die Erwartung nicht zu hoch hängen.

Die Schnittstelle: Überführung mit 18

Für Leser dieser Seite ist das der eigentlich interessante Teil. Der Entwurf sieht vor, dass das bis zur Volljährigkeit angesparte Kapital ab dem 18. Lebensjahr unbürokratisch in ein Altersvorsorgedepot nach dem Altersvorsorge-Reformgesetz überführt wird. Aus dem Kinderkonto würde damit ein regulärer, zertifizierter Altersvorsorgevertrag, in den die junge Erwachsene oder der junge Erwachsene dann selbst weiter einzahlen kann – mit Zulagen, mit dem Sonderausgabenabzug und mit den bekannten Regeln für die Auszahlungsphase zwischen 65 und 70.

Damit wäre die Frühstartrente konstruktiv ein Vorschaltmodell: zwölf Jahre staatlich finanzierter Anlauf, danach dasselbe Produkt, über das wir hier ohnehin schreiben. Auch der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro würde in dieser Logik direkt anschließen – der Entwurf trifft dazu aber keine Aussage, die wir belegen könnten.

Was im Entwurf ebenfalls nicht ausdrücklich geklärt ist: wie die steuerliche Behandlung des überführten Kapitals in der Auszahlungsphase aussieht. Solange das nicht schwarz auf weiß steht, gehen wir davon nicht aus, sondern verweisen auf die Grundlogik der nachgelagerten Besteuerung im Reformgesetz.

Die offene Baustelle: eine Verordnung, die es noch nicht gibt

Hier wird es unangenehm. Die Frühstartrentenförderung soll nach dem Entwurf in der Regel in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag fließen. Für ein durch einen öffentlichen Träger angebotenes Standarddepot ist die Bundesregierung im Altersvorsorge-Reformgesetz ermächtigt, eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Diese Verordnung liegt bis heute nicht vor, der Träger ist offen, und ein Start eines staatlichen Standarddepots zum 1. Januar 2027 gilt in der Branche als unwahrscheinlich.

Damit hängt ein zweites Gesetzesvorhaben an einem Rechtsakt, den es noch nicht gibt. Das ist unsere Beobachtung aus den vorliegenden Dokumenten, keine Feststellung einer Behörde – aber sie erklärt, warum beim Zeitplan Vorsicht angebracht ist. Zu den Kostenvorgaben, die für Standarddepots diskutiert werden, findest du Details unter Standarddepot und die 1-Prozent-Grenze.

Kritik am Entwurf

Die Reaktionen sind bislang nicht freundlich. Der Sozialverband SoVD hat eine Stellungnahme veröffentlicht und kritisiert die weitere Verlagerung der Altersvorsorge hin zur Kapitaldeckung sowie eine mögliche Verschärfung sozialer Ungleichheit. Das Versicherungsjournal berichtet von deutlicher Kritik am Entwurf, insbesondere daran, dass der Kreis der Förderberechtigten gegenüber dem Koalitionsvertrag stark eingegrenzt wurde – was sich mit dem Befund deckt, dass zunächst nur ein einzelner Geburtsjahrgang profitiert.

Ob Verbände wie GDV, vzbv, Deutsche Rentenversicherung oder die Deutsche Kreditwirtschaft eigene Stellungnahmen abgegeben haben, konnten wir zum Redaktionsschluss nicht abschließend prüfen. Wir tragen es nach, wenn belastbare Dokumente vorliegen.

Wie es weitergehen könnte

Mehrere Medien nennen übereinstimmend den 12. August 2026 als voraussichtlichen Termin für die Kabinettsbefassung. Amtlich bestätigt ist das nicht – wir kennzeichnen es deshalb ausdrücklich als Medienbericht. Das BMF gibt als Ziel an, das Gesetzgebungsverfahren möglichst noch im Jahr 2026 abzuschließen. Wird der Punkt vertagt, ist auch das eine Information; nur eben eine andere als "kommt".

Was du jetzt sinnvollerweise tust

Nichts, was auf der Frühstartrente aufbaut. Es gibt kein Produkt, das man dafür heute abschließen könnte, keine Antragsfrist und keinen Anmeldevorgang. Wer dir jetzt einen Vertrag "für die Frühstartrente" verkaufen will, verkauft dir etwas, dessen Rechtsgrundlage noch nicht existiert.

Sinnvoll ist dagegen, die eigene Situation für den 1. Januar 2027 zu sortieren – also die Frage, ob ein gefördertes Altersvorsorgedepot für dich und deine Familie überhaupt trägt und wie viel Zulage dabei herauskommt. Dafür gibt es Grundlagen: Altersvorsorgedepot für Familien, Zulagen berechnen und der Mindesteigenbeitrag.

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Was wir nicht wissen

Wir wissen nicht, ob und in welcher Form das Kabinett den Entwurf beschließt, ob der Kreis der Förderberechtigten im weiteren Verfahren ausgeweitet wird, wer das staatliche Standarddepot betreiben wird und wann die dafür nötige Rechtsverordnung kommt. Auch beim Bundeszentralamt für Steuern ist zur Zertifizierung der neuen Produkte bislang nichts nach außen gedrungen; erwartet wird der Beginn im Herbst 2026.

Das ist ein unbefriedigender Schluss, aber ein ehrlicher. Zur Frühstartrente kursiert derzeit auffällig viel Ungenaues – von "kommt für alle Kinder" bis "ist gescheitert". Beides gibt der Entwurfsstand nicht her.

Quelle

BMF: Fragen und Antworten zur Frühstart-Rente

Rechtsstand: 13.07.2026. Dieser Beitrag informiert über die gesetzliche Neuregelung und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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